UVV Prüfungen

Sachkundeprüfungen gemäß DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500)
UVV-Prüfungen gemäß den Sicherheitsvorschriften an Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel wie z. B. hydraulische Pressen und Tafelscheren werden in Fertigungsbetrieben auf vielfache Weise eingesetzt. Damit diese Arbeitsmittel auch den Ansprüchen der Sicherheit und Nutzbarkeit genüge tun, hat die europäische Gemeinschaft und die Berufsgenossenschaften Regeln zur Überprüfung beschlossen (für Pressen z.B. BGR 500, seit 01. Mai 2014 DGUV Regel 100 - 500).

Abb. 1: Prüfplakette

Die BG-Regeln richten sich insbesondere an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Gem. BGR 500 Teil 1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Pressen und ihre Schutzeinrichtungen je nach Beanspruchung, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen von ihm beauftragten Sachkundigen auf sicheren Zustand überprüft werden und das Ergebnis dieser Prüfungen vom Sachkundigen in z.B. das Prüfbuch eingetragen werden.

Diese Prüfungen werden seit Jahren durch die dafür speziell geschulten und seit Jahren erfahrenen Fachkräfte von HARTMANN MASCHINENBAU durchgeführt.

  1. Es wird geprüft, dass die Pressen in einem einwandfreien und sicheren Zustand sind und alle Funktionen fehlerfrei arbeiten.
  2. Es werden die Schutzeinrichtungen auf Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit geprüft. Bei Mängeln werden Lösungsvorschläge erarbeitet.
  3. Zusätzlich zu der Sicherheitsüberprüfung wird eine Auflistung aller anfälligen Wartungsarbeiten erstellt. Einstellarbeiten können meist direkt vor Ort erledigt werden.
  4. Der Prüfung erfolgt nach aktuellen Vorschriften nach DIN EN ISO und BG.

Durch 20-jährige Erfahrung im Pressen- und Scherenbau, sind die Servicetechniker der Firma HARTMANN MASCHINENBAU in der Lage, festgestellte Mängel oder Probleme sofort bei der Prüfung vor Ort zu beheben. Eine weitere Monteurbestellung ist daher in der Regel nicht erforderlich.

Bei ordnungsgemäß bestandener Prüfung wird an der Maschine eine Prüfplakette angebracht (wie bei der HU-Prüfung am Auto), die bestätigt, dass die Maschine nach den aktuellen Sicherheitsvorschriften geprüft wurde. Außerdem ist der nächste Prüftermin auf der Plakette markiert.

Abb. 2: Nachlaufweg- und Geschwindigkeits-Messgerät

Neben der eigentlichen Prüfung zählt -je nach Bedarf- auch die Einweisung von Maschinenbedienern zur Einhaltung sicherheitsrelevanter Maßnahmen während der Produktion und die Gefährdungsbeurteilung gemäß den Arbeitsschutzgesetzen zu den Maßnahmen von HARTMANN MASCHINENBAU.

HARTMANN MASCHINENBAU hilft bei der Realisierung dieser Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Denn diese Sicherheit hilft Arbeitsunfälle mit nachfolgenden Ausfällen und Kosten zu verhindern.

 

 
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